Die Goslarsche Zeitung Karl Krause GmbH & Co. KG ist mit Anerkennung der
AGB berechtigt, eine Auskunft über den Kunden zur Überprüfung der
Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen. Ist nach dem Ergebnis der
Kreditwürdigkeitsprüfung zu erwarten, dass die Durchsetzung von
Forderungen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, sieht die
Goslarsche Zeitung Karl Krause GmbH & Co. KG von einer Annahmeerklärung
ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.